Grundsätzlich werden Mieten und Pachten auf der Basis vergleichbarer Objekte ermittelt. Die Problematik der Vergleichsmiete im Hotel- und Gaststättengewerbe besteht darin, dass es grundsätzlich keine unmittelbar vergleichbaren Objekte gibt. Legt man die Maßstäbe der Vergleichsmiete für Gewerberaummieten an, so sind mindestens drei gleichgerichtete Objekte zur sicheren Bestimmung einer Vergleichsmiete notwendig.
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